*Ausnahme: Für die Verarbeitung gibt es in Bayern keine Veredelungsstätte.
In solchen Fällen ist eine Verarbeitung außerhalb Bayerns zugelassen.
Voraussetzungen für BioRegional Landwirte:
Das gilt für BioRegional Produkte:
*Ausnahme: Für die Verarbeitung gibt es in Bayern keine Veredelungsstätte.
In solchen Fällen ist eine Verarbeitung außerhalb Bayerns zugelassen.
Bei verarbeiteten Produkten werden zum Verfeinern manchmal Früchte benötigt, die in Bayern nicht wachsen. Wichtig ist für BioRegional aber, dass die Veredelung des Produkts in Bayern stattfindet und die Hauptzutat zu 100% aus Bayern stammt.
Hier ein kleines Beispiel für dich:
Ein bayerischer Produzent liefert uns einen Mangojoghurt. Die Milch, die für die Herstellung des Naturjoghurts benötigt wird stammt zu 100% von Kühen aus Bayern. Die Mango wächst ja bekanntlich nicht in Bayern und muss aus südlichen Ländern bezogen werden.
Damit der Joghurt die Auszeichnung BioRegional erhält, muss die Hauptzutat (Naturjoghurt) mehr als 50% des gesamten Produkts ausmachen.